Beichte
"Wem Ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem Ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert." In diesem Wort Jesu aus dem Johannesevangelium sieht die katholische Kirche die "Stiftungsurkunde" für jenen Versöhnungsvorgang, den schon die alte Kirche praktizierte und den man später als Bußsakrament bezeichnete.
Im Lauf der Kirchengeschichte entwickelten sich unterschiedliche
Bußverfahren: Schon die Urgemeinde kannte die Praxis der
Exkommunikation für eine bestimmte Zeit. Zur Vergebung alltäglicher
Fehler hielt man Gebet, Fasten und Almosen für ausreichend.
"Kapitalsünden" wie Glaubensabfall, Mord oder Ehebruch wurden mit
einer öffentlichen Buße belegt, das heißt die Büßer wurden von der
Eucharistiefeier ausgeschlossen. Die Wiederaufnahme in die Gemeinde
geschah meist am Gründonnerstag.
Später entwickelten sich andere Bußverfahren mit leichteren
Bußwerken. Seit dem 16. Jahrhundert verlegte man die Beichte vom Altar
weg in den Beichtstuhl.
Die heutige Form der Beichte sieht im wesentlich so aus: Der
Beichtende betritt den Beichtstuhl oder das Beichtzimmer und wird vom
Priester begrüßt; er bekennt und bereut seine Sünden und führt mit dem
Geistlichen ein Beichtgespräch.
Der Priester erteilt am Ende die (sakramentale) Lossprechung, die den
folgenden Wortlaut hat: "Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod
und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den
Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der
Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich Dich los
von Deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen
Geistes. Amen."
Eine weitere Form der Buße sind Bußandachten ohne die sakramentale
Lossprechung; sie werden gerade vor den großen kirchlichen Festen
gehalten.